Online-Scheidung

Im Scheidungsantrag müssen bestimmte Mindestangaben gemacht werden. Hierzu gehören neben den Daten der Ehegatten auch gemeinsame minderjährige Kinder, die Daten der Hochzeit, das Trennungsdatum und Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Ihr Name
Name Ehegatte
Gewählter Wert: 0
Sofern gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, ist eine Kopie der Geburtsurkunde erforderlich. Sollten sich die Unterlagen bei dem andere Ehegatten befinden, sind zumindest die vollständigen Namen und Geburtsdaten erforderlich
„keine“ wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden
Falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, wohnen diese hauptsächlich bei
Tag. Monat. Jahr
Eine Kopie der Eheurkunde bzw. ein Auszug aus dem Eheregister ist erforderlich
Tag. Monat. Jahr
Euro
Euro, ggfs. geschätzt
Euro, ggfs. geschätzt
Widerrufsrecht
Verfahrenskostenhilfe
Sofern Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Hierzu muss die unter Formulare abgespeicherte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sowie mit allen Belegen versehen abgegeben werden.
Folgende Unterlagen werde ich kurzfristig an info@kanzlei-gerdiken.de senden.